Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

ImFilm GmbH, Moserstrasse 50, 3014 Bern (nachfolgend «ImFilm»)

1. Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der ImFilm GmbH und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für sämtliche Leistungen von ImFilm, insbesondere Social Media Betreuung, Videoproduktion, Fotografie, Content-Strategie, Employer Branding, Performance Marketing und Beratung.

1.2Mit der Annahme einer Offerte, der Auftragserteilung oder dem Beginn der Zusammenarbeit anerkennt der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ImFilm sie ausdrücklich schriftlich angenommen hat.

1.3Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: Erstens die individuell vereinbarte Offerte oder der Vertrag, zweitens diese AGB. Ergänzend gilt die Zugriffs- und Nutzungsvereinbarung für Social-Media-Kanäle, sofern ImFilm Kanäle des Kunden betreut.

2. Vertragsabschluss und Kommunikation

2.1Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme einer Offerte, durch Bestätigung per E-Mail oder Messenger, durch Unterzeichnung eines Vertrags oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch ImFilm.

2.2Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Alle Preise in Offerten verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.

2.3E-Mail, WhatsApp und vergleichbare Messenger gelten als Schriftform. Freigaben, Bestellungen, Terminvereinbarungen und Änderungen, die über diese Kanäle erfolgen, sind für beide Seiten verbindlich.

2.4Änderungen und Ergänzungen des Vertrags nach Abschluss bedürfen der Schriftform gemäss Ziffer 2.3.

3. Leistungen und Abgrenzung

3.1Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem Vertrag. ImFilm erbringt die Leistungen sorgfältig, nach bestem Wissen und nach branchenüblichen Standards.

3.2Die Leistungserbringung beginnt mit der Aufnahme der Projektarbeit. Dazu gehören insbesondere Kennenlernen und Fragebogen, Strategieentwicklung, Zielgruppenanalyse, Ideenentwicklung, Konzeption, Scripts, Planung und Organisation von Drehs. Ein wesentlicher Teil der Leistung wird damit vor der eigentlichen Produktion und Veröffentlichung erbracht.

3.3ImFilm gibt keine Erfolgsgarantien ab. Reichweite, Follower-Wachstum, Bewerbungen, Anfragen oder Verkäufe hängen von Faktoren ab, die ImFilm nicht kontrolliert, insbesondere von den Algorithmen und Richtlinien der Plattformen sowie vom Verhalten des Publikums.

3.4Nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Community Management (Beantworten von Kommentaren, Direktnachrichten und Story-Interaktionen), Werbebudget für bezahlte Kampagnen, Organisation von Schauspielern, Drehorten und Requisiten, Fremdlizenzen ausserhalb der vereinbarten Kanäle, Übersetzungen sowie Druck- und Werbemittel.

3.5Bei Performance Marketing schaltet ImFilm Kampagnen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Das Werbebudget bezahlt der Kunde direkt an die Plattform. ImFilm haftet nicht für Entscheide der Plattformen wie Ablehnung von Anzeigen, Sperrung von Werbekonten oder Änderungen der Ausspielung.

3.6ImFilm setzt in der Produktion auch KI-gestützte Werkzeuge ein, zum Beispiel für Bild- und Videogenerierung, Retusche, Voice-Over oder Untertitel. Der Kunde ist damit einverstanden. Kennzeichnungspflichten der Plattformen werden beachtet.

4. Mitwirkung und Freigaben

4.1Der Kunde stellt ImFilm alle notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Person für Freigaben.

4.2Der Kunde organisiert die Personen, die vor der Kamera stehen, die Drehorte und allfällige Requisiten. ImFilm liefert dafür rechtzeitig alle nötigen Angaben. Der Kunde stellt sicher, dass die beteiligten Personen zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind und die Drehorte genutzt werden dürfen.

4.3Scripts und Konzepte werden vom Kunden vor der Produktion freigegeben. Videos werden vor der Veröffentlichung zur Freigabe geliefert, in der Regel mit Thumbnail und Videobeschreibung.

4.4Die Freigabefrist beträgt 3 Arbeitstage ab Zustellung. Reagiert der Kunde innert dieser Frist nicht, gilt ein Video als freigegeben und darf veröffentlicht werden. Bei Scripts verschiebt sich ohne Reaktion die Produktion, ohne dass ImFilm dafür verantwortlich ist.

4.5Verzögerungen und Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. ImFilm darf den entstandenen Mehraufwand nach Aufwand verrechnen. Kommt ein Dreh nicht zustande, weil der Kunde die Mitwirkung nach Ziffer 4.2 nicht erbringt, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.

5. Produktion und Drehtage

5.1Die Produktion erfolgt auf Grundlage des freigegebenen Konzepts oder Scripts und des in der Offerte definierten Leistungsumfangs. ImFilm ist verantwortlich für die technische und gestalterische Umsetzung. Für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Kunde verantwortlich.

5.2Ein halber Drehtag umfasst bis zu 4 Stunden, ein ganzer Drehtag bis zu 8 Stunden vor Ort, jeweils ohne Reisezeit. Mehrzeit wird nach Aufwand verrechnet. Reisezeit und Spesen sind für die in der Offerte vereinbarte Region inbegriffen. Für Drehs ausserhalb dieser Region werden Reisezeit und Spesen gemäss Offerte verrechnet.

5.3Absage und Verschiebung von Drehtagen durch den Kunden: Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Drehbeginn ist eine Absage oder Verschiebung kostenlos. Zwischen 48 und 24 Stunden vor Drehbeginn wird die Hälfte des Drehtags verrechnet. Weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn wird der ganze Drehtag verrechnet. In allen Fällen werden bereits angefallene Fremdkosten, zum Beispiel für Mieten, Buchungen oder Reisen, zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Abos verschiebt sich mit einem abgesagten Dreh die Veröffentlichung der betroffenen Videos entsprechend.

5.4Muss ImFilm einen Drehtag verschieben, zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder ungeeigneter Wetterbedingungen bei Aussendrehs und Drohnenflügen, entstehen dem Kunden keine Kosten. ImFilm bietet innert angemessener Frist einen Ersatztermin an.

5.5Kommt es am Drehtag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder Unterbrüchen, wird der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich verrechnet.

5.6Im Leistungsumfang ist eine Korrekturrunde pro Video enthalten. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte, schriftliche Rückmeldung mit allen gewünschten Anpassungen am Schnitt, an Text, Musik oder Grafik. Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand verrechnet.

5.7Änderungen, die vom freigegebenen Script oder Konzept abweichen, insbesondere eine andere Story, neue Szenen oder ein Nachdreh, sind keine Korrekturen. Sie werden nach vorheriger Absprache zusätzlich verrechnet. Weichen die Änderungswünsche erheblich vom vereinbarten Leistungsumfang ab, kann ImFilm vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Der Kunde trägt in diesem Fall die bis dahin entstandenen Kosten.

5.8Stellt der Kunde eigenes Material zur Verfügung, zum Beispiel Bilder, Logos, Texte oder Videoaufnahmen, liefert er dieses rechtzeitig und in verwertbarem Format. Für Richtigkeit, Qualität und rechtliche Zulässigkeit dieses Materials ist der Kunde verantwortlich. Er bestätigt, über die nötigen Rechte zu verfügen, und räumt ImFilm das Recht ein, das Material für die vereinbarte Produktion zu nutzen. Kann das Material nur mit erheblichem Mehraufwand verarbeitet werden, wird dieser Mehraufwand verrechnet.

6. Abo und Laufzeit

6.1Bei Abos (laufende Social Media Betreuung) produziert und veröffentlicht ImFilm pro Abrechnungsperiode die vereinbarte Anzahl Videos. Eine Abrechnungsperiode dauert 4 Wochen, sofern in der Offerte nichts anderes steht.

6.2Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Beginn der ersten Abrechnungsperiode, sofern in der Offerte nichts anderes vereinbart ist.

6.3Spätestens 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit unterbreitet ImFilm dem Kunden eine Offerte für die Weiterführung, gegebenenfalls mit angepasstem Preis und Leistungsumfang. Die Weiterführung erfolgt durch Abschluss eines neuen Vertrags.

6.4Kommt bis zum Ablauf der Laufzeit kein neuer Vertrag zustande, läuft der bestehende Vertrag zu den bisherigen Konditionen periodenweise weiter. Er kann in diesem Fall von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Monaten auf das Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung erfolgt schriftlich gemäss Ziffer 2.3.

6.5Während der Laufzeit ist die vereinbarte Vergütung pro Abrechnungsperiode geschuldet, unabhängig davon, ob der Kunde einzelne Leistungen in Anspruch nimmt.

6.6Videos, die in einer Abrechnungsperiode aus Gründen auf Seiten des Kunden nicht produziert werden konnten, können einmalig in die folgende Periode übertragen werden. Danach verfallen sie ohne Anspruch auf Rückerstattung. Liegt der Grund bei ImFilm, werden die Videos nachgeholt.

6.7Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung sowie eine schwerwiegende Verletzung dieser AGB.

6.8Bei Vertragsende liefert ImFilm die bezahlten und fertiggestellten Videos, gibt alle Zugänge zurück und beendet die Betreuung der Kanäle. Begonnene, aber nicht fertiggestellte Produktionen werden nach Aufwand abgerechnet.

7. Credit-Modell

7.1Als Alternative zum Abo kann der Kunde ein Credit-Guthaben erwerben. Ein Credit entspricht CHF 100. Die verfügbaren Pakete, allfällige Bonus-Credits und der Leistungskatalog mit den Credit-Werten der einzelnen Leistungen ergeben sich aus der Offerte.

7.2Das Guthaben wird bei Vertragsabschluss als Ganzes in Rechnung gestellt. Leistungen werden erst nach Zahlungseingang aus dem Guthaben bezogen.

7.3Credits verfallen nicht. Sie sind nicht übertragbar und werden nicht in Geld zurückerstattet, auch nicht bei Beendigung der Zusammenarbeit.

7.4Die Credit-Werte des Leistungskatalogs sind ab Kauf des Guthabens 12 Monate garantiert. Danach gilt der jeweils aktuelle Leistungskatalog von ImFilm.

7.5Das Guthaben kann jederzeit aufgestockt werden. Bonus-Credits bei Aufstockungen richten sich nach der aktuellen Preisliste.

7.6Spesen und Reisezeit innerhalb der Schweiz sind in den Credit-Werten enthalten. Die Bestimmungen zu Drehtagen, Absagen und Korrekturrunden gemäss Ziffer 5 gelten auch im Credit-Modell.

8. Preise und Zahlung

8.1Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum gesetzlichen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.2Abos werden pro Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt. Bei Einzelprojekten werden 50 Prozent der Auftragssumme bei Auftragserteilung und der Rest bei Lieferung fällig, sofern die Offerte nichts anderes vorsieht. Zusatzleistungen werden nach Aufwand mit der nächsten Rechnung abgerechnet.

8.3Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern ImFilm keine andere Frist definiert.

8.4Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. ImFilm kann einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30 verrechnen.

8.5Bei Zahlungsverzug darf ImFilm die Produktion und die Veröffentlichung von Inhalten bis zum Zahlungseingang aussetzen. Die Laufzeit des Vertrags und die Zahlungspflicht bleiben davon unberührt.

8.6Der Kunde darf Rechnungen nicht mit Gegenforderungen verrechnen, es sei denn, diese sind von ImFilm anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Nutzungsrechte

9.1Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die fertiggestellten Videos und Fotos für seine eigene Unternehmenskommunikation zu nutzen, insbesondere auf Social Media, auf der eigenen Website, in Präsentationen, an Messen, in Stellenausschreibungen und intern.

9.2Nicht erlaubt ohne schriftliche Zustimmung von ImFilm sind der Weiterverkauf, die Weitergabe an Dritte zu deren eigener Nutzung, die Bearbeitung durch Dritte sowie die Nutzung in Kino, TV oder bezahlter Werbung ausserhalb der vereinbarten Kanäle, soweit dafür zusätzliche Lizenzen nötig sind.

9.3Musik, Schriften, Stockmaterial und ähnliche Fremdinhalte sind nur für die vereinbarten Kanäle lizenziert. Musik aus den Bibliotheken der Plattformen darf in der Regel nur auf der jeweiligen Plattform verwendet werden. Für andere Nutzungen beschafft ImFilm auf Wunsch und gegen Verrechnung die passenden Lizenzen.

9.4Rohmaterial, Projektdateien, Zwischenschritte, Konzepte, Ideen und Scripts bleiben Eigentum von ImFilm. Rohmaterial wird nicht herausgegeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Herausgabe kann gegen Verrechnung vereinbart werden.

9.5Ideen, Konzepte und Scripts, die ImFilm dem Kunden vorstellt und die nicht umgesetzt oder nicht bezahlt werden, bleiben bei ImFilm. Der Kunde darf sie nicht selbst oder durch Dritte umsetzen.

9.6ImFilm bewahrt Rohmaterial und Projektdateien bis 12 Monate nach Vertragsende auf. Danach kann ImFilm das Material ohne Rückfrage löschen. Der Kunde ist für die Sicherung der gelieferten Videos selbst verantwortlich.

9.7Videos, die ImFilm produziert, aber noch nicht in Rechnung gestellt hat, bleiben bis zur Verrechnung im Eigentum von ImFilm.

10. Referenznutzung und Markierung

10.1ImFilm darf die für den Kunden produzierten Inhalte, den Firmennamen, das Logo, Behind-the-Scenes-Material und erzielte Kennzahlen als Referenz verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, auf den eigenen Social-Media-Kanälen, in Offerten, Präsentationen und Fallstudien.

10.2Der Kunde markiert ImFilm bei der Veröffentlichung der produzierten Videos in der Beschreibung (@imfilm.ch) oder nutzt die Kollaborationsfunktion der Plattform, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10.3Der Kunde kann der Referenznutzung oder der Markierung jederzeit schriftlich widersprechen. Bereits veröffentlichte Referenzen entfernt ImFilm innert angemessener Frist. Vertrauliche Geschäftszahlen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung genannt.

11. Rechte Dritter und Verantwortung für Inhalte

11.1Der Kunde ist verantwortlich für die Einwilligung aller Personen, die er für Aufnahmen zur Verfügung stellt, insbesondere Mitarbeitende, Lernende und Kundinnen und Kunden. Die Einwilligung umfasst die Nutzung der Aufnahmen gemäss Ziffer 9 und 10 und gilt über ein Austrittsdatum hinaus. ImFilm stellt auf Wunsch eine Vorlage zur Verfügung.

11.2Der Kunde stellt sicher, dass Drehorte genutzt werden dürfen und allfällige Bewilligungen vorliegen, zum Beispiel für Baustellen, Geschäfte, öffentliche Räume und Drohnenflüge.

11.3Mit der Freigabe eines Scripts oder Videos bestätigt der Kunde, dass die Inhalte aus seiner Sicht sachlich richtig und rechtlich zulässig sind. Das gilt insbesondere für Aussagen über Produkte, Leistungen, Mitbewerber sowie für humoristische, überspitzte oder fiktive Inhalte.

11.4Erheben Dritte Ansprüche gegen ImFilm wegen Inhalten, die der Kunde geliefert oder freigegeben hat, oder wegen fehlender Einwilligungen und Bewilligungen, hält der Kunde ImFilm vollumfänglich schadlos.

12. Kanalzugang und Veröffentlichung

12.1Betreut ImFilm die Social-Media-Kanäle des Kunden, wird dafür eine separate Zugriffs- und Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kanäle bleiben Eigentum des Kunden. ImFilm nutzt den Zugang nur für die vereinbarten Leistungen, insbesondere Veröffentlichen, Bearbeiten und Auswerten der Insights.

12.2Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der Plattformrichtlinien, für die Pflege der Kanäle ausserhalb der vereinbarten Leistungen und für die Reaktion auf Kommentare, Nachrichten und Bewertungen.

12.3ImFilm haftet nicht für Entscheide der Plattformen, insbesondere Sperrungen, Löschungen, Reichweitenverluste, Änderungen von Algorithmen, Funktionen oder Richtlinien.

12.4Bei Vertragsende gibt ImFilm alle Zugänge zurück und löscht die bei ImFilm gespeicherten Zugangsdaten.

13. Gewährleistung

13.1ImFilm liefert die Videos in der vereinbarten Qualität und im vereinbarten Format. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich zu melden, sonst gilt die Lieferung als genehmigt.

13.2Bei berechtigten Mängeln bessert ImFilm nach. Weitere Ansprüche, insbesondere Preisminderung oder Wandelung, bestehen erst, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.

13.3Videoproduktion ist eine kreative Leistung. Geschmackliche Abweichungen, unterschiedliche Auffassungen zur Gestaltung und Änderungswünsche gegenüber einem freigegebenen Script sind kein Mangel.

14. Haftung

14.1ImFilm haftet für Schäden nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.2Soweit ImFilm haftet, ist die Haftung bei Einzelprojekten auf die Vergütung des betroffenen Auftrags und bei Abos auf die Vergütung der letzten 3 Abrechnungsperioden vor dem schädigenden Ereignis begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

14.3Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, Datenverlust nach Lieferung und ausgebliebene Reichweite oder Resultate, ist ausgeschlossen.

14.4ImFilm haftet nicht für Inhalte, die der Kunde geliefert oder freigegeben hat, und nicht für Entscheide von Plattformen gemäss Ziffer 12.3.

14.5Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.6Der Kunde meldet ImFilm allfällige Schäden umgehend.

15. Ausfall, Wetter und höhere Gewalt

15.1ImFilm ist ein kleines Team. Fällt eine Schlüsselperson wegen Krankheit oder Unfall aus, darf ImFilm Termine verschieben und die Veröffentlichung über bereits produzierte Videos aufrechterhalten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dauert ein Ausfall länger als 4 Wochen, suchen beide Seiten eine einvernehmliche Lösung, zum Beispiel eine Sistierung des Vertrags.

15.2Aussendrehs und Drohnenflüge sind wetterabhängig. Eine wetterbedingte Verschiebung löst auf beiden Seiten keine Kostenfolgen aus.

15.3Bei höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, Epidemien, behördlichen Anordnungen, Krieg, Unruhen, Streiks, Ausfall von Plattformen oder Infrastruktur, ist ImFilm für die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Anlaufzeit danach von den betroffenen Pflichten befreit. Beide Seiten suchen eine einvernehmliche Lösung.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1Beide Seiten behandeln alle Informationen vertraulich, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Seite erhalten, insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Zugangsdaten, Insights und Personaldaten. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

16.2Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, sowie die Referenznutzung gemäss Ziffer 10.

16.3ImFilm bearbeitet Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und nur, soweit dies für die Leistungserbringung nötig ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf imfilm.ch.

16.4Der Kunde stellt sicher, dass er Personendaten, die er ImFilm übergibt, rechtmässig weitergeben darf.

17. Treuepflicht, Schädigungsverbot, unlauterer Wettbewerb und Abwerbeverbot

17.1Beide Seiten arbeiten loyal zusammen und unterlassen alles, was die andere Seite schädigt oder ihren Ruf beeinträchtigt. Das gilt insbesondere für Äusserungen gegenüber Dritten, in der Öffentlichkeit und auf Social Media.

17.2Beide Seiten halten sich an das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Insbesondere werden keine unwahren, irreführenden oder herabsetzenden Aussagen über die andere Seite, ihre Leistungen oder ihre Kunden gemacht.

17.3Der Kunde wirbt während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden, Lernenden, Praktikantinnen und Praktikanten oder festen Freelancer von ImFilm ab und beschäftigt sie nicht direkt oder indirekt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ImFilm.

17.4ImFilm arbeitet nicht exklusiv. ImFilm darf auch für andere Unternehmen derselben Branche und Region tätig sein. Eine Exklusivität kann gegen Aufpreis schriftlich vereinbart werden. Vertrauliche Informationen des Kunden werden dabei in keinem Fall für andere Kunden verwendet.

17.5Bei einer Verletzung von Ziffer 17.3 schuldet der Kunde ImFilm eine Konventionalstrafe in der Höhe von 6 Bruttomonatslöhnen der betroffenen Person. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

18. Schlussbestimmungen

18.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.

18.2ImFilm kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten für laufende Verträge ab der nächsten Abrechnungsperiode, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Bei Widerspruch gilt die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Vertragsdauer.

18.3Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Seite.

18.4Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

18.5Gerichtsstand ist Bern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

ImFilm GmbH, Bern, September 2026