AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ImFilm GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der Agentur, insbesondere in den Bereichen:

  • Social Media Marketing

  • Content Produktion (Foto und Video)

  • Strategieberatung

  • Online Marketing

Mit der Annahme einer Offerte oder der Beauftragung der Agentur gelten diese AGB als akzeptiert.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme einer Offerte

  • Bestätigung per E-Mail

  • Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags

  • Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder dem Vertrag.

Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach branchenüblichen Standards.

Erfolgsgarantien, insbesondere bezüglich Reichweite, Verkäufen oder Social-Media-Wachstum, können nicht garantiert werden.

Die Leistungserbringung beginnt mit der Aufnahme der Projektarbeit durch die Agentur. Dazu zählen insbesondere Konzeption, Strategieentwicklung, Planung, Organisation von Dreharbeiten sowie weitere vorbereitende Tätigkeiten. Die Leistungserbringung beginnt somit bereits vor der eigentlichen Produktion oder Veröffentlichung von Inhalten.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.

5. Filmproduktion

Die Filmproduktion erfolgt auf Grundlage des mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzepts sowie des in der Offerte definierten Leistungsumfangs.

Die Agentur trägt die Verantwortung für die technische Umsetzung und gestalterische Ausführung der Videoproduktion. Für die sachliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich.

Kommt es am Drehtag aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu Verzögerungen oder Komplikationen, wird der dadurch entstehende Mehraufwand dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wird ein vereinbarter Drehtag durch den Auftraggeber verschoben oder abgesagt, behält sich die Agentur vor, den dadurch entstandenen Aufwand sowie bereits reservierte Ressourcen in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Absage oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Drehbeginn, kann der gesamte Drehtag in Rechnung gestellt werden.

Änderungswünsche des Auftraggebers, die nicht dem in der Offerte definierten Leistungsumfang oder dem vereinbarten Konzept entsprechen, können zu zusätzlichen Kosten führen und werden dem Auftraggeber nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt. Sollten die Änderungswünsche erheblich vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, behält sich die Agentur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall sämtliche bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten zu tragen.

Sofern nicht anders vereinbart, sind im Leistungsumfang zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Korrekturrunden können zu zusätzlichen Kosten führen und werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Stellt der Auftraggeber Material für die Videoproduktion zur Verfügung, zum Beispiel Bilder, Texte, Logos oder Videoaufnahmen, ist dieser verpflichtet, das Material rechtzeitig und in einem verwertbaren Format bereitzustellen. Für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität sowie die rechtliche Zulässigkeit des bereitgestellten Materials ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber bestätigt zudem, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem bereitgestellten Material zu verfügen und räumt der Agentur das Recht ein, dieses im Rahmen der vereinbarten Produktion zu verwenden. Sollte das bereitgestellte Material nur mit erheblichem Mehraufwand verarbeitet werden können, werden die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

6. Abnahme

6.1        Nach Fertigstellung der Videoproduktion übergibt ImFilm dem Auftraggeber eine Musterkopie. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung der Musterkopie erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt, die hergestellte Fassung gilt als abgenommen.

6.2        Mängel, welche durch Verschulden des Auftraggebers zustande kommen, können nicht berücksichtigt werden. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar. ImFilm ist nicht verpflichtet rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

6.3       Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Videoproduktion dem abgesprochenen Konzept/Drehbuch und Leistungsumfang der Offerte entspricht. Geschmacksretouren sind ausgeschlossen.

 

7. Immaterialgüterrechte

7.1       Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei ImFilm.

7.2       Alle entstandenen Bild- und Tonaufnahmen von ImFilm, können räumlich und inhaltlich zum Zweck der Aussendarstellung sowie im Internet unbegrenzt genutzt werden, ausser es ist vertraglich geregelt.

8. Gewährleistung

8.1        ImFilm arbeitet treuepflichtig, effizient und versucht immer das beste Ergebnis zu erzielen.

9. Haftung

9.1        Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung des Produkts beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

9.2       Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

9.3       Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt

10.1   Sollten Termine durch ImFilm infolge Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden nicht einhaltbar sein, so ist ImFilm während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

11. Salvatorische Klausel

11.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Reglung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

12.1  Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig.